Verpackung-Entsorgung

Hinweis zu §12 Batterieverordnung:

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:

Achten Sie bitte darauf, Ihre Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben (eine Entsorgung im Hausmüll verstößt gegen die Batterieverordnung), an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abzugeben. Die Abgabe ist kostenlos. Selbstverständlich können Sie Batterien, die Sie von uns erhalten haben, nach Gebrauch unter der nachstehenden Adresse an uns unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden. Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber. Zudem haben Sie die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers nachzulesen.

Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Gesetzliche Hinweise zur Verpackungsverordnung:

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG oder dem "RESY"-Symbol)  tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken   Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. 

Informationen zum ElektroG.

Hersteller sind nach dem Elektrogesetz (ElektroG) verpflichtet alte Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos zurückzunehmen. Diese können Sie bei Ihrem kommunalen Abfallentsorger bei dafür vorgesehenen Sammelstellen kostenlos abgeben. Diesbezügliche Fragen klärt Ihr kommunaler Abfallentsorger.

Weitere Hinweise zum ElektroG finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Kontakt

Onlinevertrieb Innovativer Produkte
Dipl.-Ing. Karin Wenger
Lichtenauer Str. 70
06847 Dessau-Roßlau

+4934085079244

E-Mail schreiben